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# Muss ich KI-generierte Texte kennzeichnen?
- URL: https://silentmonkey.io/coming-soon/
- Published: 2026-09-18T10:53:40.000Z
- Updated: 2026-09-21T19:38:38.000Z
- Author: Andreas Roßmann
- Tags: News

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Seit dem 2\. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten aus der europäischen KI-Verordnung.

Wer heute Inhalte mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt, könnte deshalb zunächst annehmen: **Dann muss ich wohl jeden KI-Text als solchen kennzeichnen.**

Ganz so einfach ist es nicht.

Und genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf Artikel 50 der EU-KI-Verordnung.

## Muss ich das überhaupt?

Die kurze Antwort lautet: **nicht in jedem Fall.**

Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 betrifft unter anderem KI-generierte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Grundsätzlich muss in einem solchen Fall offengelegt werden, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.

Die Verordnung sieht jedoch ausdrücklich eine Ausnahme vor:

Diese Offenlegungspflicht gilt nicht, wenn der KI-generierte Inhalt einer **menschlichen Prüfung oder redaktionellen Kontrolle** unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die **redaktionelle Verantwortung** für die Veröffentlichung trägt.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Denn damit sagt die Verordnung nicht einfach:

> KI benutzt? Dann Kennzeichnung drauf.

Sie stellt vielmehr darauf ab, **wie der Inhalt entstanden ist und wer für seine Veröffentlichung verantwortlich ist.**

## Was bedeutet „menschliche Prüfung“?

Hier wird es interessant.

Eine menschliche Prüfung bedeutet nach den Erläuterungen der Europäischen Kommission nicht, dass jemand einen von einer KI erzeugten Text einmal überfliegt und anschließend auf „Veröffentlichen“ klickt.

Die Prüfung muss sich mit dem **Inhalt** auseinandersetzen.

Dazu gehören beispielsweise die Überprüfung von Informationen, die Beurteilung der verwendeten Quellen und die fachliche Bewertung des Inhalts. Eine rein formale Kontrolle – etwa Rechtschreibkorrektur oder eine grammatikalische Prüfung – reicht dafür ausdrücklich nicht aus.

Das ist eigentlich eine bemerkenswert vernünftige Unterscheidung.

Denn zwischen

**„Die KI hat diesen Text geschrieben.“**

und

**„Die KI hat mich bei der Erstellung dieses Textes unterstützt.“**

kann ein erheblicher Unterschied liegen.

## KI als Werkzeug, nicht als Redaktion

Ich kann beispielsweise eine KI bitten, Informationen zu einem Thema zu recherchieren, Zusammenhänge zu strukturieren, einen Text zu formulieren oder ihn in eine andere Sprache zu übertragen.

Das bedeutet aber noch nicht, dass die KI die redaktionelle Verantwortung für den veröffentlichten Text übernimmt.

Ich entscheide, welche Informationen relevant sind.

Ich überprüfe Quellen.

Ich prüfe Zahlen und rechtliche Aussagen.

Ich verwerfe falsche oder ungeeignete Aussagen.

Ich überarbeite Formulierungen.

Ich entscheide, was veröffentlicht wird – und was nicht.

Die KI ist dabei ein Werkzeug innerhalb meines redaktionellen Prozesses.

**Die Verantwortung bleibt beim Menschen.**

Genau diese menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung sind der entscheidende Punkt der Ausnahme in Artikel 50 Absatz 4.

## Das bedeutet allerdings nicht: „KI ist unsichtbar“

Hier liegt ein zweiter wichtiger Punkt.

Die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht bedeutet nicht, dass der Einsatz von KI geheim gehalten werden sollte.

Rechtliche Pflicht und freiwillige Transparenz sind zwei verschiedene Dinge.

Ich muss einen entsprechend erstellten und von mir redaktionell verantworteten Text unter diesen Voraussetzungen nicht allein deshalb kennzeichnen, weil bei seiner Entstehung KI eingesetzt wurde.

Ich kann mich trotzdem dafür entscheiden, offen damit umzugehen.

Genau das mache ich auf dieser Website.

Ich beschreibe deshalb, **wie** KI bei der Erstellung meiner Inhalte eingesetzt wird, welche Aufgaben sie übernimmt und wo die menschliche Verantwortung liegt.

Nicht weil ich dazu in jedem Fall verpflichtet wäre.

Sondern weil Transparenz für mich Teil einer nachvollziehbaren Arbeitsweise ist.

## Und was ist mit den Bildern?

Auch hier unterscheidet die KI-Verordnung zwischen verschiedenen Arten von Inhalten.

Für bestimmte künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte gelten eigene Transparenzregeln. Besonders relevant ist beispielsweise die Regelung für sogenannte Deepfakes.

Die abstrakten Titelbilder auf dieser Website sind deshalb ebenfalls bewusst eingeordnet:

Sie zeigen keine realen Personen, Orte oder Ereignisse.

Sie sollen keine Realität vortäuschen.

Sie sind visuelle Gestaltung.

Auch das kann man transparent machen, ohne daraus eine große Warnmeldung zu machen.

## Transparenz ist mehr als ein Etikett

Die Diskussion über KI-Kennzeichnung wird häufig auf eine einfache Frage reduziert:

**„Steht da irgendwo, dass KI verwendet wurde?“**

Die interessantere Frage lautet aber:

**Was ist tatsächlich passiert, bevor dieser Inhalt veröffentlicht wurde?**

Wurde der Text ungeprüft übernommen?

Wurde lediglich die Sprache geglättet?

Oder hat jemand die Aussagen geprüft, Quellen kontrolliert, Fehler korrigiert, Inhalte verworfen und die Veröffentlichung letztlich selbst verantwortet?

Das sind sehr unterschiedliche Prozesse.

Und genau deshalb ist die Unterscheidung zwischen **KI-Unterstützung und KI-generiertem, ungeprüft veröffentlichtem Inhalt** wichtig.

## Mein Umgang damit

Ich nutze KI als Werkzeug für Recherche, Strukturierung, Formulierung und Übersetzung.

Aber ich übernehme nicht einfach ihre Antworten.

Ich prüfe Fakten, Zahlen und Rechtsverweise an den Quellen. Ich überarbeite Texte und entscheide selbst, welche Aussagen veröffentlicht werden.

Die finale redaktionelle Entscheidung treffe ich selbst.

Deshalb kennzeichne ich den Einsatz von KI auf dieser Website trotzdem ausdrücklich.

Nicht weil ich mich dazu verstecken oder rechtfertigen müsste.

**Sondern weil ich möchte, dass nachvollziehbar bleibt, wie Inhalte entstehen.**

Das ist für mich keine Frage von KI gegen Mensch.

Es ist eine Frage von **Verantwortung**.

Und vielleicht ist genau das die interessantere Frage, die uns die neue europäische Regelung stellt:

Nicht nur, **ob** KI an einem Text beteiligt war.

Sondern **wer am Ende dafür einsteht, was veröffentlicht wird.**